

Sie schreiben die Stelle aus.
Wir erledigen den Rest.
Eine kurze Beschreibung Ihres Firmenprofils und einige prägnante Aussagen zu Ihrem Stellenangebot: Mehr braucht es nicht. Bewerber finden dann in wenigen Minuten statt mehrerer Wochen zu Ihnen. Stellen Sie dann nur noch Zeitfenster für mögliche Bewerber-Interviews bereit.
So einfach geht's:
Diese Top-Vorteile machen omnium zur Recruiting-Waffe Nr. 1
4-fach größeres Potenzial
85 % aller Arbeitnehmer sind wechselwillig, nur 15 % aktiv auf Jobsuche. Die restlichen 70 % adressiert omnium.
Der Trick dabei: Wir verschlanken den Bewerbungsprozess auf beiden Seiten radikal und locken so auch latent Wechselwillige aus der Reserve. Damit erhöhen Sie Ihr Fachkräfte-Potenzial um das Vierfache.
Extrem kurzer Prozess
Bis zum vereinbarten Interview mit dem Bewerber dauert es mit omnium nicht mehrere Wochen, sondern oft nur 4 Minuten.
Präferenzen eingeben, Matching durchführen, Interview vereinbaren: Bereits nach 5 kurzen Angaben können ausgewählte Fachkräfte die Stellenangebote einsehen und sich fürs Bewerbungsgespräch einbuchen – per Telefon, Video-Meeting oder live vor Ort. Herkömmliches Recruiting braucht dafür oft Wochen.
Testen unschlagbar
Nutzen Sie omnium in den ersten drei Monaten zum Preis von einem!
omnium ist schnell, direkt und radikal Zukunft. Auch Ihr Unternehmen soll das hautnah erleben. Die ersten drei Monate zum Preis von einem.
Gezielte Performance
Für nur 444,-€ monatlich nutzen Unternehmen alle Vorteile unserer revolutionären Recruiting-App. Eine einzige Stellenanzeige in der Tageszeitung kostet mehr.
Durch die zielgruppenorientierte Ausspielung der Jobangebote über die App hinaus wird die Effizienz Ihres Recruiting-Auftritts weiter gesteigert. Das omnium Statistik-Tool wertet aus, wie gut eine ausgeschriebene Stelle performt.
Unkomplizierte Flatrate
Wir unterstützen Sie bei der Bewerbung Ihrer Stellenausschreibungen. Mit regionalen und zielgruppenspezifischen Performance-Marketing-Kampagnen.
Starten Sie mit einem unschlagbaren Angebot: Die ersten drei Monate zum Preis von einem. Wollen Sie danach dabei bleiben? Mit unserer Flatrate für nur 444,-€ netto/Monat können Sie uneingeschränkt viele Gespräche vorgeschlagen bekommen. Und gleichzeitig so viele Jobangebote veröffentlichen wie Sie wollen.
Unser Kennenlernangebot:
- Jetzt die ersten drei Monate zum Preis von einem,
danach 444,-€ netto/Monat. - Echte Flatrate: Unbegrenzt Stellen veröffentlichen und Bewerber rekrutieren
- Risikofrei mit 7 Tagen Frist zum Ende des Nutzungsmonats kündigen
Zeitungsartikel
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Auf einen Blick
Wir sind für Sie da!
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Fragen und Antworten für Unternehmen
Auf unserer Website www.omnium.de/unternehmen finden Sie rechts oben den Button "Jetzt anmelden". Hier können Sie Ihre E-Mail-Adresse eintragen und bekommen dann einen Link zur Registrierung.
Die ersten drei Monate bekommen Sie zum Preis von einem, danach zahlen Sie monatlich 444,-€ netto/Monat. Sie können so viele Jobs einstellen wie Sie möchten. Es wird auch keine Erfolgsprovision bei einer Interviewbuchung fällig. Wir freuen uns jedoch jederzeit über Ihr Feedback.
Es kann von jeder der Vertragsparteien mit einer Frist von einer Woche zum Ende des jeweiligen Nutzungsmonats gekündigt werden.
Nein. Für Sie als Kunde*in läuft omnium webbasiert. Sie können bequem von Ihrem Rechner im Büro aus arbeiten. Die Web-App sowie die App im iOS und Google Play Store sind für die Kandidaten*innen.
Wenn Sie sich angemeldet haben, landen Sie auf Ihrem Dashboard, bei dem Sie immer die volle omnium-Übersicht haben. Hier können Sie das Plus-Zeichen nutzen, um einen neuen Job anzulegen. Wir haben zu jedem Feld kleine Erklärungen hinzugefügt. Sollten Sie sich doch mal unsicher sein, rufen Sie uns gerne an unter 07951-295944-00 oder schreiben uns unter kontakt@omnium-app.de, wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Die Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO hat im Mai 2018 die Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG abgelöst. Sie liegt vor, wenn personenbezogene Daten im Auftrag durch andere Stellen (z.B. Dienstleister wie VMSysteme) erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO ist Auftragsverarbeiter eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Da dies jedoch nicht zutrifft, ist auch kein ADV notwendig.